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Selbstverteidigung - was ist erlaubt

Zusammenfassung

  • Erfahrungsbericht aus Berlin-Neukölln beschreibt aggressive Zwischenfälle im öffentlichen Raum.
  • Unsicherheitsgefühl steigt – besonders bei allein reisenden oder ungeschützten Personen.
  • Empfohlene Reaktionsweise: Run – Hide – Fight (Flucht, Verstecken, Verteidigung).
  • Körperliche Gegenwehr ist für Ungeübte oft keine realistische Option.
  • Nur wenige Selbstverteidigungsmittel wie Pfefferspray und Elektroschocker rechtlich erlaubt.
  • Forderung nach klarer Sicherheitspolitik und sichtbarer staatlicher Präsenz.
Zur Veranschaulichung der aktuellen Sicherheitslage in deutschen Großstädten folgt ein Ausschnitt aus einem öffentlich zugänglichen Erfahrungsbericht auf dem Netzwerk LinkedIn (Quelle: Jens Falter, Sicherheitsdienst, Berlin):

„Vor etwa vier Wochen war ich erstmals dienstlich in Berlin-Neukölln unterwegs, um ein Kundenfahrzeug abzuholen. Während meines rund 10- bis 15-minütigen Aufenthalts kam es zu mehreren Zwischenfällen. Ich wurde mehrfach von Personen mit mutmaßlich migrantischem Hintergrund angerempelt, beleidigt und einmal sogar bespuckt. Einzelne Personen äußerten dabei abwertende Kommentare wie: ‚Deutsche raus, Ausländer rein‘.“
Obwohl es sich um eine Einzelbeobachtung handelt, zeigt sie exemplarisch ein wachsendes Unsicherheitsgefühl in Teilen der Bevölkerung. 

Der Verfasser ergänzt:

„Trotz meiner Ausbildung im Sicherheitsbereich und der Ausrüstung mit Verteidigungsmitteln empfand ich die Situation als potenziell bedrohlich. Dies wirft die berechtigte Frage auf, wie sich ungeschützte Bürger – insbesondere alleinreisende Frauen – in solchen Situationen fühlen müssen.“

Grundprinzipien des Selbstschutzes

Das international anerkannte Prinzip Run – Hide – Fight beschreibt die richtige Reaktion auf akute Bedrohungssituationen:

Optimalerweise wird es vielleicht möglich sein, zu deeskalieren, eine Konfrontation zu vermeiden oder sich dieser zu entziehen. Aber bei körperlich überlegenen Angreifern oder jenen. die mit Hieb-, Stich- oder Schusswaffen gerüsteten sind, ist von Lebensgefahr auszugehen.

Das bedeutet die erste Reaktion auf den Angriff muss den bewaffneten Angreifer sofort kampfunfähig machen. Die grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Gegenwehr ist einerseits die Verhältnismäßigkeit zu beachten, andererseits die notwendige Entschlossenheit und Aggression aufzubauen. Trotzdem ist eine Abwehr mit rein körperlichen Mitteln für den untrainierten Normalbürger schwierig bis aussichtslos.

"Flucht ist die beste Verteidigung!"

Der Gedanke, sich mit einer Waffe zur Selbstverteidung auszustatten liegt nahe. Jedoch bietet ein in Deutschland sehr strenges Waffenrecht kaum rechtlichen Spielraum entsprechende Waffen oder Gegenstände im öffentlichen Raum zu führen. Der folgende Abschnitt gibt darüber Auskunft, ist aber nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Rechtliche und praktische Grenzen der Selbstverteidigung

Selbstverteidigung erfordert nicht nur Entschlossenheit, sondern auch Verhältnismäßigkeit (§32 StGB). Für untrainierte Personen ist eine wirksame Gegenwehr jedoch oft schwer umsetzbar. Hinzu kommen gesetzliche Einschränkungen beim Mitführen von Selbstverteidigungsmitteln.

Zulässige Hilfsmittel im Überblick

Selbstverteidigungsmittel Legalität (öffentliches Führen) Besonderheiten
Pfefferspray Eingeschränkt erlaubt Nur gegen Tiere deklariert; Einsatz gegen Menschen nur in Notwehr
Elektroschocker (mit PTB-Zeichen) Erlaubt Darf geführt werden, aber nur in Notwehr einsetzbar
Schlagstöcke, Teleskopschlagstöcke, Schlagringe Verboten Führung und Besitz nach Waffengesetz strafbar
Messer mit Klingen über 12 cm, Springmesser etc. Meist verboten Nur in Ausnahmen (z. B. Transport) erlaubt

Hinweis: Diese Tabelle stellt keine Rechtsberatung dar. Die Gesetzeslage kann sich ändern. Im Zweifel bitte an Polizei oder Waffenbehörde wenden.

Fazit

Die objektive Sicherheitslage in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich. Doch vielerorts wächst das subjektive Unsicherheitsgefühl. Effektive Selbstverteidigung ist für Laien kaum umsetzbar und gesetzlich stark begrenzt. Für eine spürbare Verbesserung der Sicherheit sind sichtbare Polizeipräsenz, konsequente Strafverfolgung und eine offene sicherheitspolitische Debatte erforderlich.

Sicherheit beginnt mit Achtsamkeit – und endet nicht bei Verboten.