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Leuchtturmprojekte - der Notfunker als begrenzendes Element

Leuchtturmprojekte – Der Mensch als Wegweiser

 


Seit 2015 haben viele Kommunen und Länder Anlaufstellen für die Bevölkerung in Krisensituationen eingerichtet, die als Katastrophenschutz-Leuchttürme oder ähnlich bezeichnet werden. Diese dienen dazu, die Menschen zum Beispiel bei einem längeren Stromausfall mit Informationen und Hilfsangeboten zu versorgen, Notrufe weiterzuleiten und nachbarschaftlichen Austausch zu ermöglichen.

Die KatLeuchtürme haben sich als bundesweites Konzept zur Krisenbewältigung etabliert. Die Ausgestaltung der KatLeuchttürme und die angebotenen Leistungen können sich dabei von Kommune zu Kommune, sowie lageabhängig unterscheiden.

Auch der Amateurfunk versucht sich seit einiger Zeit dort als integraler Bestandteil zu etablieren. Die eingesetzte Technik ist dabei der bei Behörden eingesetzten Funktechnik mindestens ebenbürtig und es existieren an der einen oder anderen Stelle schon durchaus tragfähige Einsatzkonzepte, die jedoch erstens den Faktor Mensch m.E. nicht genügend berücksichten und zweitens oft nicht den behördlichen Erfordernissen entsprechen. In dem Bild sieht man die vom BBK Brandenburg gewünschten Parameter für einen Katastrophenschutz-Leuchtturm.

Qualifikationen von Funkamateuren im Katastropheneinsatz – Ein Beitrag zur Leuchtturm-Initiative

Einleitung:

Funkamateure sind in Katastrophenlagen eine wertvolle Ressource – allerdings nur dann, wenn sie über die notwendige Qualifikation und Einsatzfähigkeit verfügen. Die nachfolgenden Gedanken sollen zur Weiterentwicklung der sogenannten Leuchtturmprojekte beitragen und praktische Maßstäbe setzen.


1. Alter und Einsatzfähigkeit

Nach einer aktuellen Erhebung beträgt das Durchschnittsalter deutscher Funkamateure über 58 Jahre. Damit stellt sich berechtigterweise die Frage, ob sie den Anforderungen in Krisen- und Katastrophenlagen noch physisch und psychisch gewachsen sind.

Zwei wesentliche Anforderungen sind:

  • Lagekenntnis und Entscheidungskompetenz

  • Fähigkeit zur Ersten Hilfe


2. Notwendige Schulungen und Nachweise

Um einsatzfähig zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Teilnahme an einem Seminar zum Thema „Selbstschutz im Krisen- und Katastrophenfall“
    (verbindlich für alle eingesetzten Funkamateure, Seminar wird vom Autor angeboten))

  • Erste-Hilfe-Lehrgang

    • Nicht älter als 5 Jahre

    • Empfohlen: Auffrischung alle 2 Jahre

Diese Inhalte spiegeln sich in den ersten beiden Piktogrammen eines standardisierten Qualifikationsprofils wider. Diese Qualifikation ist bei weitem nicht nur für Funkamateure notwendig.


3. Kooperation mit örtlichen Organisationen

Die nächsten drei Piktogramme betreffen:

  • Wasserversorgung

  • Stromversorgung

  • Aufwärmmöglichkeit

Diese Aufgaben sind nicht durch Funkamateure allein umsetzbar, sondern nur in enger Zusammenarbeit mit örtlichen Hilfsorganisationen. Eine frühzeitige, verbindliche Abstimmung mit diesen Partnern ist daher unerlässlich.


4. Informationsweitergabe im Krisenfall

Das letzte Piktogramm beschreibt die Kommunikationsweitergabe an Behörden und Organisationen.

Es muss ein einfaches, verständliches und prägnantes Konzept existieren, das auf maximal eine DIN-A4-Seite passt.

Dieses Konzept soll folgende Punkte klären:

  • Technische Mindestanforderungen (z. B. Stromversorgung, Antennen, Funkfrequenzen)

  • Kommunikationsstruktur: Wer gibt welche Informationen an wen weiter?

  • Einfache Darstellung der Meldewege zur schnellen Lageeinschätzung durch Behörden


5. Vernetzung und regelmäßiger Austausch

Für einen funktionierenden Kriseneinsatz müssen sich die beteiligten Funkamateure:

  • Persönlich kennen

  • Mindestens vierteljährlich face-to-face treffen

  • Ein starkes Netzwerk im Ortsverband aufbauen

  • Regelmäßige Funkkontakte mit Behörden und Hilfsorganisationen pflegen

Nur durch einen stabilen persönlichen Austausch kann im Einsatzfall eine reibungslose Zusammenarbeit sichergestellt werden.


6. Übung und Einsatzbereitschaft

Analog zu internationalen Standards sollten Teilnehmer an Leuchtturmprojekten:

  • Vierteljährliche Funkübungen durchführen

  • Wöchentliche kurze Funkmeldungen ("Radiochecks") absetzen

Ziel ist der Erhalt der Betriebsbereitschaft und die Dokumentation der Einsatzfähigkeit.


7. Sichtbarkeit und Verantwortung im Wohnumfeld

Teilnehmende Funkamateure müssen:

  • Eine sichtbare Kennzeichnung (z. B. Schild an der Haustür) tragen

  • Im Einsatzfall intensiven Kontakt mit Nachbarschaft halten

  • Bereit sein, aktiv Hilfsmaßnahmen durchzuführen (z. B. Informationsweitergabe, Ersthilfe, Weiterleitung von Meldungen)


8. Anforderungen an das Wohnumfeld

  • Barrierefreier Zugang für ältere oder behinderte Nachbarn

  • Lagerkapazität für Wasser, Proviant und Notfallausrüstung

Diese Punkte müssen bei der Auswahl von Leuchtturmstandorten mitgedacht werden.


Fazit

Die genannten Punkte zeigen, wie aus erfahrenen Funkamateuren einsatzfähige, gut vernetzte und zertifizierte Helfer im Krisenfall werden können. Leuchtturmprojekte leben von Realismus, Vorbereitung und dem Willen zur Verantwortung.