Israels Angriff auf die Hamas in Katar: Ein klarer Bruch des Völkerrechts
Ein Kommentar von Wilhelm Hombach
Am 9. September 2025 griff Israel gezielt Hamas-Funktionäre im Diplomatenviertel von Doha, der Hauptstadt Katars, an. Dieser Luftschlag war nicht nur ein militärisches Manöver, sondern ein direkter Angriff auf die Souveränität Katars – ein Staat, der bis dahin als Vermittler im fragilen Friedensprozess im Nahen Osten galt.
Mehrere Menschen kamen ums Leben, darunter der Sohn eines Hamas-Führers, Leibwächter, Büroleiter und sogar ein katarischer Sicherheitsbeamter. Nur durch Zufall überlebten hochrangige Hamas-Vertreter wie Khalil al-Hayya. Damit hat Israel unmissverständlich signalisiert, dass es die Hamas-Führung auch außerhalb palästinensischer Gebiete angreifen will – koste es, was es wolle.
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Internationale Reaktionen
Die Reaktionen der Weltgemeinschaft fielen eindeutig aus. Katar sprach von einem „kriminellen Akt“ und einem „klaren Bruch internationalen Rechts“. Deutschland bezeichnete das Vorgehen als „inakzeptabel“, Russland sprach von einem „groben Bruch der UN-Charta“, und die Türkei warf Israel offen Staatsterrorismus vor. Auch Großbritannien äußerte deutliche Kritik, während die USA zwar informiert waren, aber diplomatisch zurückhaltend von einem „unglücklichen Ereignis“ sprachen.
Völkerrechtliche Bewertung
Aus völkerrechtlicher Sicht ist der Vorgang eindeutig: Israel hat durch diesen Angriff die territoriale Integrität Katars verletzt und internationales Recht gebrochen. Das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen, wie es in der UN-Charta verankert ist, wurde missachtet. Ein Angriff auf fremdem Staatsgebiet ohne Zustimmung stellt einen eklatanten Bruch dieser Grundnorm dar.
Solche Handlungen gefährden nicht nur den Friedensprozess, sondern unterminieren auch die gesamte internationale Ordnung. Wer internationales Recht willkürlich beugt, setzt ein gefährliches Signal: dass Macht über Recht steht. Damit verliert Israel nicht nur politisch an Glaubwürdigkeit, sondern isoliert sich zunehmend auch diplomatisch.
Hintergrund
Beobachter vermuten, dass der Angriff nicht allein militärisch motiviert war. Vielmehr könnte Israel gezielt versucht haben, laufende Waffenstillstandsverhandlungen zu torpedieren. Ein tragfähiger Waffenstillstand würde den Druck auf die israelische Regierung erhöhen, die seit Monaten wegen ihrer massiven Militäroperationen im Gazastreifen international unter Anklage steht.
Kritiker deuten den Angriff daher als Versuch, den Vorwurf des Völkermords am palästinensischen Volk in den Hintergrund zu drängen und die Aufmerksamkeit von den laufenden Ermittlungen gegen Premierminister Netanjahu abzulenken. Der Zeitpunkt wirkt alles andere als zufällig – er dient offenkundig der politischen Ablenkung und der Absicherung einer kompromisslosen Kriegsstrategie.
Fazit
Israels Angriff auf die Hamas in Katar war ein massiver Affront gegen das Völkerrecht. Er hat die regionale Stabilität erschüttert, das Vertrauen in Katar als Vermittler zerstört und die internationale Gemeinschaft gezwungen, klare Positionen zu beziehen.
Eine eindeutige Verurteilung dieses Vorgehens ist notwendig – nicht aus politischem Kalkül, sondern zur Verteidigung der Grundprinzipien des internationalen Zusammenlebens. Nur durch eine klare Haltung gegen solche Rechtsbrüche bleibt die Chance bestehen, die Grundlagen für eine friedlichere Zukunft wiederherzustellen.
Rechtsgrundlage: UN-Charta
Artikel 2, Absatz 4: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Artikel 2, Absatz 7: „Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, nicht abgeleitet werden.“
„Ein gezielter Angriff auf das Territorium eines Drittstaates stellt einen gravierenden Bruch der internationalen Ordnung dar.
Wer so handelt, untergräbt das Fundament des Völkerrechts – und trägt Verantwortung für die Destabilisierung der gesamten Region.“
– Prof. Claus Kreß, Universität zu Köln