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Angriff auf Iran - bricht die USA das Völkerrecht ?

Am 22. Juni 2025 haben die USA überraschend mehrere Atomanlagen im Iran bombardiert. Ziel waren die Standorte Fordo, Natanz und Isfahan – drei Schlüsselpunkte im iranischen Atomprogramm. Laut offiziellen Angaben kamen dabei besonders starke Bunkerbrecher-Bomben sowie Marschflugkörper zum Einsatz. Die USA sprechen von einem „erfolgreichen Schlag“ gegen die iranische Nuklear-Infrastruktur. Der Iran wiederum bestätigt Schäden, will sein Atomprogramm aber fortsetzen.

Doch egal, wie man politisch dazu steht – es stellt sich eine grundsätzliche Frage: Dürfen die USA das überhaupt? Was sagt das Völkerrecht zu einem solchen Angriff?


🔹 Was ist erlaubt – und was nicht?

Laut den Regeln der Vereinten Nationen ist die Sache ziemlich klar: Ein Land darf ein anderes Land nicht einfach so angreifen. Das sogenannte Gewaltverbot ist in Artikel 2 der UN-Charta festgeschrieben – das ist sozusagen das Grundgesetz der internationalen Gemeinschaft.

Es gibt nur zwei Ausnahmen:

  1. Wenn der UN-Sicherheitsrat es erlaubt, etwa zur Abwehr einer Gefahr für den Weltfrieden.

  2. Wenn ein Land sich verteidigt, also angegriffen wurde – oder ein Angriff ganz unmittelbar bevorsteht.

Für den Angriff der USA auf den Iran trifft beides nicht zu:

  • Es gibt kein UN-Mandat für diesen Angriff.

  • Und es gibt keine klaren Beweise, dass der Iran die USA kürzlich angegriffen hat oder kurz davor war.

Das heißt: Aus Sicht des Völkerrechts ist dieser Angriff höchst wahrscheinlich illegal.


🔹 Was ist mit den Atomanlagen – sind die nicht eine Bedrohung?

Ein oft genanntes Argument: Der Iran arbeite heimlich an Atomwaffen, also müsse man ihn stoppen.

Doch auch das rechtfertigt keinen Angriff – solange keine akute Gefahr besteht. Und selbst wenn: Atomanlagen gelten in Friedenszeiten meist als zivile Infrastruktur. Das Völkerrecht schützt solche Einrichtungen – sie dürfen nicht einfach bombardiert werden, nur weil sie „vielleicht später gefährlich sein könnten“.


🔹 Wie reagiert die Welt?

Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus:

  • In den USA loben viele Republikaner den Angriff, während Demokraten ihn scharf kritisieren.

  • Die EU, China, Russland und der UN-Generalsekretär zeigen sich besorgt – sie sehen die Gefahr einer weiteren Eskalation.

  • Der Iran kündigte „eine angemessene Antwort“ an. Was das konkret heißt, bleibt abzuwarten.


Fazit – was heißt das alles?

Egal, wie man politisch zu Iran oder den USA steht – der Angriff auf die Atomanlagen ist nach geltendem Völkerrecht kaum zu rechtfertigen. Es fehlt sowohl ein klarer Verteidigungsgrund als auch eine Genehmigung durch die Vereinten Nationen. Auch der Schutz ziviler Infrastruktur wurde vermutlich verletzt.

Solche Alleingänge sind gefährlich – denn sie untergraben die internationale Rechtsordnung. Wenn sich große Staaten nicht mehr an Regeln halten, nehmen andere sich das irgendwann auch heraus. Und dann gerät die Welt Schritt für Schritt aus dem Gleichgewicht.

Nicht Stärke bringt Frieden – sondern Recht und Maß.